Finanz- und Gebührenordnung

des Kreis-Leichtathletik-Verband Rostock e.V.

§1
Geltungsbereich

Die Finanz- und Gebührenordnung regelt die Vermögens- und Kassenverhältnisse des KLVR. Der Schatzmeister ist zur Realisierung notwendiger Barzahlungen berechtigt, eine Handkasse zu führen. Die Führung erfolgt grundsätzlich nach den Festlegungen der Finanzrichtlinien des DLV und LSB MV.

§2
Mitgliedsbeiträge

Die Aufnahmegebühr beträgt 25,00 EUR pro Verein/Gemeinschaft.
Der Jahresbeitrag für Vereine/Gemeinschaften beträgt 25,00 EUR pro Kalenderjahr.

Jahresbeiträge für natürliche und juristische Personen:
        Juristische Personen:             50,00 EUR
        Erwachsene (ab 20 Jahre):      5,00 EUR
        Jugendliche (bis 19 Jahre):      3,00 EUR
        Schüler (bis 15 Jahre):             1,00 EUR

Die Mitgliedsbeiträge dienen als Reservefonds für die finanzielle Unterstützung der Vereine und Gemeinschaften, sowie der Absicherung der Verpflichtungen gegenüber den Dachorganisationen.

§3
Handkasse

Die Handkasse hat ein Limit von 1.000,00 EUR (Eintausend Euro).

§4
Abwesenheit

In Abwesenheit des Schatzmeisters legt er in Abstimmung mit dem Vorstand diejenige Person fest, die zur individuellen Führung der Kasse berechtigt ist. Die Festlegung ist zu protokollieren und aktenkundig zu machen. 

Bei einer längeren Abwesenheit ist die Kassenführung an ein Vorstandsmitglied zu übergeben und es ist ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Dieses muss enthalten:

        – Kassenbestand
        – Vermerk über die erfolgte mündliche Belehrung (Verantwortlichkeit und Rechte)

Das Übergabeprotokoll ist vom Übergebenden, dem Übernehmenden und vom Schatzmeister oder einem beauftragten Mitglied des Vorstandes zu unterzeichnen.

§5
Rechte

Die Rechte der Kassenführung dürfen nur an eine Person übertragen werden, welche auch das alleinige Schlüsselrecht erhält. Der Kassenführer haftet für die Exaktheit der Abwicklung der Kassengeschäfte. Hierüber hat eine schriftliche Belehrung zu erfolgen.

§6
Standort der Handkasse

Der Standort der Handkasse ist grundsätzlich der Sitz des KLVR. Die Kasse ist vor fremden Zugriff sicher, verschlossen und prüffähig aufzubewahren.

§7
Kassenbuch

Über die Einnahmen und Ausgaben ist ein Kassenbuch (Kassenüberwachungslisten) zu führen. Alle Kassenvorgänge sind sofort zu registrieren. Die entsprechenden Belege sind kassentechnisch einwandfrei anzufertigen und registriert aufzubewahren. Alle Unterlagen sind vor fremden Zugriff zu sichern. Die Belege sind nach Möglichkeit getrennt von der Kasse in einem entsprechenden Schutzbehälter aufzubewahren.

§8
Bankabhebungen

Der Kassenführer ist verpflichtet, vor jeder Auffüllung der Kasse durch eine Bankabhebung eine Kontrolle des Soll-, Ist-Bestandes vorzunehmen. Die Kontrolle ist im Kassenbuch durch Unterschrift zu dokumentieren.

§9
Differenzen

Festgestellte Differenzen sind sofort dem Schatzmeister bzw. Vorsitzenden zu melden.

§10
Versäumnisse oder Vergehen

Festgestellte Versäumnisse oder Vergehen werden nach dem Vereinsrecht geahndet. Liegt ein strafrechtlicher Sachverhalt vor, so leitet der Vorstand das entsprechende Verfahren ein.

§11
Sonderfestlegung

Bevorschussungen für Veranstaltungen fallen nicht unter die Kassenordnung. Sie werden vom Schatzmeister bzw. Vorsitzenden oder einem von ihm Beauftragten gesondert realisiert. Dabei sind die Finanzrichtlinien zu beachten und die Sicherheit der Barmittel zu gewährleisten. Die Mittel sind spätestens 48 Stunden nach dem Wettkampf abzurechnen. Abweichungen von dieser Festlegung bedürfen der vorherigen Absprache

§12
Entschädigungen und Fahrkosten

Entschädigungen und Fahrkosten für Kampfrichter und Helfer bei Wettkämpfen erfolgt gemäß der Gebührenordnung des Leichtathletik-Verband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LVMV).

Die Finanz- und Gebührenordnung tritt mit Beschlussfassung auf dem Verbandstag am 25.02.2014 in Kraft.