Ehrenordnung

des Kreis-Leichtathletik-Verband Rostock e.V.

§1
Ehrungen

Der KLVR kann in Anerkennung besonderer Verdienste um die Förderung und Weiter-entwicklung der Leichtathletik in der Stadt Rostock
1. Ein Ehrenmitglied ernennen.
2. Die Ehrennadel des KLVR verleihen.

§2
Ehrenmitglied

Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich hervorragend um die Entwicklung der Leichtathletik im KLVR verdient gemacht hat und im Besitz der Goldenen Ehrennadel des LVMV ist.

§3
Ehrennadel

Die Ehrennadel des KLVR kann verliehen werden:
1. In Silber für mindestens 7-jährige verdienstvolle Mitarbeit in der Leichtathletik,
2. In Gold für mindestens 15-jährige verdienstvolle Mitarbeit in der Leichtathletik,
3. In Silber und Gold für besondere Leistungen im Wettkampf oder in der Verbands-arbeit (einschließlich Vorstand),
4. In Silber und in Gold an Repräsentanten in in- und ausländischer Verbände und sonstigen Institutionen.
Voraussetzungen für die Verleihung der nächst höheren Stufe ist in der Regel der Besitz der vorhergehenden Ehrennadel. Für die Anrechnung der Zeitklausel können auch Verdienste in der Leichtathletik in den zurückliegenden Jahren berücksichtigt werden. Der zu Ehrende muss über den gesamten Zeitraum für die Leichtathletik tätig gewesen sein. Die jeweilige Mindestzeit verlängert sich um die ausgesetzte Zeit.

§4
Entscheidung über die Ehrung

Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt durch den Verbandstag. Die Ehrennadel in Silber und Gold nach § 3, Nr. 1 und 2 wird durch den Vorstand verliehen.
Über die Verleihung der Ehrennadel in Silber und Gold nach § 3, Nr. 3 und 4 entscheidet der Vorstand.

§5
Vorschlagsrecht

Das Vorschlagsrecht für die Ernennung zum Ehrenmitglied steht dem Verbandstag zu. Entsprechende Anregungen durch die Vereine, Gemeinschaften oder den Vorstand müssen mindestens acht Tage vor der Tagung des Vorstandes vorliegen.
Das Vorschlagsrecht für die Auszeichnungen mit der Ehrennadel nach § 3, Nr. 1 und 2 und 3 steht den Vereinen und dem Vorstand zu. Schriftliche Anträge mit Begründung müssen mindestens acht Tage vor der Vorstandssitzung beim Vorstand vorliegen.

§6
Vornahme der Ehrungen

Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt generell auf dem Verbandstag. Die Verleihung der Ehrennadel sollte auf dem Verbandstag oder anlässlich von Leichtathletik-Veranstaltungen durch den Vorstand erfolgen.

§7
Urkunde

Jede Ehrung ist durch eine Ehrenurkunde zu bestätigen, die bei der Vornahme der Ehrung ausgehändigt wird.

§8
Aberkennung

Die Ehrung kann vom jeweiligen Entscheidungsorgan (§ 4) aberkannt werden, wenn der Träger der Ehrung nach einer rechtskräftigen Entscheidung aus dem KLVR, einer anderen Sportorganisation oder aus einem Verein ausgeschlossen worden ist.

§9
Veröffentlichung

Die Ehrung und ihre Aberkennung sind durch den Presseverantwortlichen des KLVR im Verbandsorgan des LVMV und der Regionalpresse zu veröffentlichen.

§10
Inkrafttreten

Die Ehrenordnung tritt nach Bestätigung durch den Vorstand in Kraft.